35 EUR Grenze wird auf 50 EUR angehoben

Kundengeschenke bis 50 EUR zukünftig steuerfrei

Taschenrechner mit Dokumenten und Geld

Lange hat unser Branchenverband GWW für eine Anpassung der Steuergrenzen und eine Reduzierng des bürokratischen Aufwands gekämpf. Mit der Verabschiedung des Wachstums-Chancen-Gesetz der Bundesregierung im September 2023 haben wir zumindestens einen Teilerfolg zu verzeichnen. Die politischen Mühlen arbeiten langsam und die verantwortlichen Personen, die an der Front durch Lobbyarbeit und mit Überzeugungsarbeit kämpfen, sind nicht zu beneiden.

Leider wurde der für unsere Branche wichtige Punkt der Streichung der Aufzeichnungspflicht für Werbeartikel über einem Wert von 10 EUR nicht gestrichen, was eine sehr große Chance gewesen wäre. Denn es gibt viele Unternehmen, die diesen Aufwand scheuen oder durch eine Steuerprüfung hier bestraft wurden. Wir beraten hierzu unsere Kunden praxisorientiert, wie man diese Aufzeichnungspflicht von Werbeartikeln intern organisiert und stellen auch Formularvorlagen zur Verfügung.

Ein Teilerfolg ist jedoch die Anhebung der 35-EUR-Grenze für Werbeartikel auf zukünftig 50 EUR. Das bedeutet konkret, dass erst ab einer Wertgrenze von 50 EUR zukünftig Werbeartikel steuerpflichtig sind. Weitere Details: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Hierzu ein Auszug aus unserem Branchemagazin der PSI:

"Die großen Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes unisono dafür plädiert, den Werbeartikel mit anderen Werbemitteln gleich zu stellen und nicht mehr als Geschenk zu definieren. Hätte das geklappt, so wäre die leidige Aufzeichnungspflicht für alle Zeit entfallen. Doch dieser Schritt nach vorne findet sich jetzt im Gesetzesentwurf nicht. Darin wird auf Seite 23 unter 4. nur die Höchstgrenze von „Geschenken“ von 35 Euro auf 50 Euro erhöht. Ja, ein durchaus respektabler Fortschritt, denn dies fordert die Branche schon seit vielen Jahren, ja, Jahrzehnten. Ein „Geschenk“ ist der Werbeartikel für den Gesetzgeber aber nach wie vor.

Aufzeichnungspflicht bleibt

Leider bleibt damit die Aufzeichnungspflicht über 10 Euro bestehen. Ein nachweisbarer Wachstumshemmer – und keine Wachstumschance – für dieses höchst wirksame Werbeinstrument. Äußerst schade, dass das Gesetzt in diesem Punkt seinem Anspruch nicht gerecht wird. Dabei wurde nicht nur in der Stellungnahme der Spitzenverbände explizit auf die 10-Euro-Grenze hingewiesen, auch in einem Brief des BGA Präsidenten Dr. Jandura an Finanzminister Lindner wurde die Dringlichkeit angemahnt. Dieses Schreiben war noch vom damaligen Projektleiter Frank Dangmann initiiert – deshalb wissen wir davon.

Inflation ignoriert

In keiner Weise wurde auch bedacht, dass seit 2015, als die 10 Euro Grenze durch ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) festgeschrieben wurde, die Inflation schon mehr als 2 Euro geschluckt hat. Wofür man bei damals 9,99 Euro aufwenden musste, dafür muss man heute knappe 13 Euro auf den Tisch legen – je nach Produktgruppe bis zu 16 Euro. Man kriegt also deutlich weniger für sein Geld und ist bei gleichem Produktwert immer in der Aufzeichnungspflicht. Mit der Förderung nachhaltiger Produkte hat das wenig zu tun. Schreibt man die deutlich gestiegene Inflation auch noch fort, so nähert man sich in den kommenden Jahren mit der 10-Euro-Grenze wieder schnell der „früheren“ 5-Euro-Grenze.

Schreiben BMF

Diese Entwicklung hat das Ministerium aber durch sein Schreiben von 2015 genau nicht gewollt. Bleibt also die Chance, dass man dies in der Steuerabteilung des Ministeriums sieht und diesem Umstand in einem neuen Schreiben mit einer deutlich höheren Grenze Rechnung trägt. PSI und Gesamtverband GWW werden nach dem Gesetzesentwurf jetzt sicher erneut in dieser Richtung aktiv werden. Die Unterstützung der Spitzenverbände der Wirtschaft dürfte ihnen dabei sicher sein. Im parlamentarischen Prozess des Wirtschaftschancengesetzes wird wohl auch noch von mehreren Seiten versucht werden, auf den letzten Metern das Geschenk-Thema im Sinn der Branche zu ändern. Die Chancen dafür stehen allerdings nicht sehr gut.

Hoffnung bleibt

Bleibt die Hoffnung auf ein BMF-Schreiben. Eine weitere Chance könnte sich auch noch im Entbürokratisierungsvorhaben der Regierung auftun. Hoffnung gibt es also. Erst einmal können wir uns über einen Teilerfolg freuen. Ein Teilerfolg, der leider heute nicht mehr so viel wert ist wie früher, weil Werbeartikel über 10 Euro deutlich im Einsatz zurück gegangen sind. Aber es wird immer noch viele Fälle geben, in denen der Erfolg von 35 Euro auf 50 Euro willkommen ist. Für das ganze Thema kämpft die Branche seit Jahrzehnten nach dem Motto: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Dank an alle, die daran beteiligt sind."

 

Zudem ein Kommentar von Manfred Schlösser:

 

"Verdammt dicke Bretter

 

Der Kampf, den Werbeartikel endlich aus der gesetzlichen Geschenkeregelung (§4 Abs. 5 Satz 1) zu befreien und als Werbeform anzuerkennen, der dauert schon Jahrzehnte. Alles Übel geht nämlich davon aus, dass eine hoch wirksame Werbeform als Geschenk – ja, man darf in diesem Fall ruhig sagen – diffamiert wird.

Und weil das so ist, musste und muss die Stoßrichtung aller politischen Arbeit dahin gehen, dies zu ändern und dem Werbeartikel seinen berechtigten Platz im Werbemix der Unternehmen zu erkämpfen. Wenn dies nicht erreicht wird, ist alles andere Doktorei an den Symptomen.

In ihrer Stellungnahme vom 25. Juli 2023 zum Referentenentwurf für ein Wachstums-Chanchen-Gesetz haben sich die deutschen Spitzenverbände deshalb ganz klar dafür ausgesprochen, das Gesetz dahingehend zu ändern: Werbeartikel bis zur Freigrenze von 50 Euro sollen demnach kein Geschenk mehr darstellen. Sie würden dann nicht mehr der Besteuerung beim Empfänger unterliegen und wären von jeder Aufzeichnungspflicht befreit. Dies würde, so der steuerrechtliche Begriff, den Wandel von einer empfängerbezogenen zu einer objektbezogenen  Freigrenze bedeuten.

In einem Schreiben an Frank Dangmann – er war bis zur Stellungnahme der Spitzenverbände der Verhandlungsführer in diesem Projekt – unterstreicht der Bund der Steuerzahler dies und fordert den Gesetzgeber auf, diese Grenze sogar auf 60 Euro anzuheben und unterstreicht nochmal den erforderlichen Wandel in eine objektbezogene Freigrenze.

Sollte das, auch mit dem Rückhalt der Spitzenverbände in der Politik wieder mal nicht durchsetzbar sein, so fordert der Bund der Steuerzahler ganz klar „hilfsweise sollte zumindest die untergesetzlich geregelte 10 Euro-Grenze für Streuwerbeartikel aus dem BMF-Schreiben vom 19.05.2015 betraglich deutlich angehoben werden“. Dies fordert die Branche schon lange. Aufgenommen hat dies auch das bayerische Finanzministerium in einem Antrag an den Bundesrat im vergangenen Jahr.

Sollte es gelingen, den Werbeartikel von dem Geruch des Geschenks zu befreien, so wäre dies ein nahezu epochales Ereignis. Es könnte dann auch nicht mehr geschehen, wie es 2003/2004 von Teilen der Politik versucht wurde, dem Werbeartikel die betriebliche Absetzbarkein vollkommen zu entziehen und die Branche dem Ruin zu überlassen."